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Das NEUE Pensionskonto
Was ist das neue Pensionskonto?

Das neue Pensionskonto ist die Berechnungsgrundlage für Ihre Pension. Es wird jährlich aktualisiert. Außerdem bleiben Pensionen weiterhin umlagefinanziert. Das bedeutet, dass die aktiv im Erwerbsleben stehende Generation durch ihre Beitragsleistung einen erheblichen Teil der für die Pensionsfinanzierung notwendigen Mittel aufbringt.

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Wie funktioniert das neue Pensionskonto?

Pensionskontoinhaber:innen, die vor 2005 Versicherungszeiten erworben haben, erhalten zunächst eine Kontoerstgutschrift. Diese bildet den ersten Eintrag im neuen Pensionskonto und berücksichtigt alle bis 2013 erworbenen Versicherungszeiten.

Für Pensionskontoinhaber:innen, die erst ab 2005 Versicherungszeiten erworben haben, wird keine Kontoerstgutschrift berechnet. Ihre Versicherungszeiten bis 2013 sind bereits in Form von jährlichen Teilgutschriften im Pensionskonto berücksichtigt.

Allen Pensionskontoinhabern werden für Versicherungszeiten ab 2014 jährlich weitere Teilgutschriften ins Pensionskonto eingetragen. Die Teilgutschriften errechnen sich aus den jährlichen Beitragsgrundlagen multipliziert mit einem Kontoprozentsatz von 1,78 %.

Kontoerstgutschrift und Teilgutschriften werden zusammengezählt und bilden die Gesamtgutschrift. Diese wird jedes Jahr aufgewertet.

Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 ergibt Ihre monatliche Bruttoalterspension.

Für wen gilt das neue Pensionskonto?

Das Pensionskonto gilt für alle Versicherten, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind.

Pensionskontoinhaber:innen, die bereits vor 2005 Versicherungszeiten erworben haben, erhalten zunächst per Post eine Mitteilung über die Höhe ihrer Kontoerstgutschrift zugesendet. Sie bildet das „Startkapital“ für das neue Pensionskonto und berücksichtigt alle Pensionszeiten, die in Österreich bis 31.Dezember 2013 erworben wurden.

Pensionskontoinhaber:innen, die erst ab 2005 Versicherungszeiten erworben haben, haben ihre Pensionsansprüche bereits im Pensionskonto gespeichert.