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Betriebliche Vorsorgekassen

Im Jahr 2003 nahmen die Mitarbeitervorsorgekassen ihre Geschäftstätigkeit auf, um die Abfertigung zu revolutionieren. Nach fünf Jahren erfolgreicher Veranlagung der Abfertigung Neu für die Arbeitnehmer entschloss sich der Gesetzgeber, diese Vorsorgeleistung auch anderen Erwerbstätigen zu ermöglichen. Das Tätigkeitsfeld der Vorsorgekassen wurde somit auf die freien Arbeitnehmer, die Selbständigen, die Freiberufler sowie Land- und Forstwirte ausgeweitet.

Die Betrieblichen Vorsorgekassen sind nun ein bedeutender Teil der 2. Säule der Pensionsvorsorge.

Betriebliche Vorsorgekassen sind Kreditinstitute nach dem Bankwesengesetz (BWG). Die Verwaltung und Veranlagung der Beiträge zur betrieblichen Vorsorge, also auch aus dem System der Abfertigung, stellen den einzigen Geschäftsbereich der Kassen dar. Die Betrieblichen Vorsorgekassen unterliegen einem dichten Überwachungssystem: neben dem Aufsichtsrat, der aus 4 Kapital- und 2 von der Gewerkschaft nominierten Arbeitnehmervertretern besteht, kontrollieren auch die Finanzmarktaufsicht (FMA), die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und Staatskommissäre die Geschäftstätigkeit der Vorsorgekassen.

Liste der Vorsorgekassen in Österreich : http://www.betrieblichevorsorgekassen.at/BVK_Liste.pdf

Quelle : Plattform der Betrieblichen Vorsorgekassen