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Betriebliche Altersvorsorge

Derzeit ist die betriebliche Altersvorsorge in Österreich noch kein fest verankerter Bestandteil des Pensionssystems: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen verpflichten zurzeit noch nicht zur betrieblichen Altersvorsorge – es gibt allerdings Steuervorteile. Für 11 % der Dienstnehmer in der Privatwirtschaft wird betrieblich vorgesorgt. (Zum Vergleich: in manchen EU-Ländern mit anderen Pensionssystemen werden Anteile bis zu 65 % erreicht).

Im Wesentlichen gibt es folgende Arten der betrieblichen Vorsorge:

  • Pensionskassenlösungen
  • direkte Pensionszusagen („Firmenpensionen“)
  • Versicherungen zugunsten der ArbeitnehmerInnen bzw. ihrer Angehörigen

1. Pensionskassen: ein modernes Instrument der betrieblichen Altersvorsorge

  • maßgeschneiderte Modelle, die für Mitarbeiter und Unternehmer steuergünstiges Ansparen ermöglichen.
  • Einzahlungen in die Pensionskasse sind frei von allen Lohnnebenkosten. Die Pensionsansprüche des Arbeitnehmers gehen auch bei einem Unternehmenswechsel nicht verloren.
  • Arbeitgeber, die sich aktiv um die Zukunft ihrer Dienstnehmer sorgen, erhöhen die Motivation und die persönliche Bindung der Mitarbeiter zum Unternehmen.

2. Pensionszusagen des Unternehmens als möglicher Weg zur betrieblichen Vorsorge

  • Auch hier spart der Arbeitgeber Steuern, und der Mitarbeiter kann seine Vorsorgelücke verkleinern.
  • Die Pensionszusage ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer.
  • Die Bindung an das Unternehmen wird dabei erhöht, da bei einem Arbeitgeberwechsel Pensionszusagen zur Gänze verfallen können.
  • Für schriftliche, rechtsverbindliche und unwiderrufliche Pensionszusagen können Rückstellungen gebildet werden. Von diesen Rückstellungen müssen 50 Prozent durch Wertpapiere gedeckt sein.

3. Versicherungen zugunsten der Arbeitnehmer bzw. ihrer Angehörigen

Ausgaben des Arbeitgebers für Versicherungs- und Vorsorgeeinrichtungen, die der Absicherung der Arbeitnehmer oder Ihnen nahe stehenden Personen dienen, sind bis zu einem Betrag von 300 Euro pro Jahr steuerfrei. Diese müssen allerdings allen oder zumindest bestimmten Gruppen gewährt werden. Dazu gehören z. B. :
  • Beiträge zu Unfall-, Kranken- oder Lebensversicherungen,
  • Pensionskassen,
  • der Erwerb von Pensionsinvestmentfonds
Die Einführung von „Abfertigung Neu“ in 2003 (seit 2008 auch für Selbständigen), stellt einen weiteren Schritt zur betrieblichen Vorsorge dar. „Abfertigung Neu“ soll eine künftige gesetzliche Vorsorge durch den Betrieb sein.
Sie funktioniert ähnlich der Pensionskasse: Der Arbeitgeber leistet hier Beiträge an eine betriebliche Vorsorgekasse. Arbeitnehmer (oder Selbständige) können den angesparten Betrag als Rente steuerfrei in Anspruch nehmen.