Was ist die Kontoerstgutschrift?
Diese gilt für alle ab dem 1. Jänner 1955 geborenen Versicherten, die Versicherungszeiten vor 2005 erworben haben.
Aus den Versicherungszeiten bis Ende 2013 wird eine Kontoerstgutschrift gebildet und ins neue Pensionskonto überführt.
Wenn Versicherungszeiten oder Beitragsgrundlagen noch nicht oder nur vorläufig bekannt sind, kann die Kontoerstgutschrift nur vorläufig ermittelt werden. Sobald all Ihre Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen feststehen, wird sie endgültig neu berechnet. Dann bekommen Sie eine Verständigung.