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Negativsteuer

In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass Sie eine Steuergutschrift erhalten. Deshalb wollen wir Sie hier kurz informieren, wie es dazu kommt und welche Umstände dafür gegeben sein müssen.

Sie beziehen kein oder ein geringes Einkommen, kann es in folgenden Fällen zu einer Steuergutschrift (Negativsteuer) kommen:

Besteht Anspruch auf den Verkehrsabsetzbetrag und es ergibt sich eine Einkommensteuer unter null, werden 55 % der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens aber 400 Euro jährlich, zurückerstattet (SV-Rückerstattung), bei Anspruch auf ein Pendlerpauschale beträgt die SV-Rückerstattung höchstens 500 Euro.

Wenn das Einkommen des Steuerpflichtigen 16.000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt, erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag um 650 Euro (Zuschlag). Der Zuschlag vermindert sich zwischen Einkommen von 16.000 Euro und 24.500 Euro gleichmäßig einschleifend auf null (Berücksichtigung nur im Rahmen der Veranlagung). Bei Anspruch auf den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag erhöht sich auch die maximale SV-Rückerstattung um bis zu 650 Euro (SV-Bonus).

Besteht Anspruch auf den Arbeitnehmerabsetzbetrag, werden grundsätzlich 10 % der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (höchstens jedoch 110 Euro) gutgeschrieben. Dies gilt auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger.

Personen, die mindestens in einem Kalendermonat Anspruch auf eine Pendlerpauschale haben, steht ein Pendlerzuschlag von 372 Euro zu. Wenn die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber bereits während des Jahres eine Pendlerpauschale berücksichtigt hat oder wenn du eine Pendlerpauschale beantragst, wird ein Pendlerzuschlag gegebenenfalls automatisch berücksichtigt. Die Negativsteuer inklusive Pendlerzuschlag ist dabei mit insgesamt 18 Prozent der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung begrenzt.

Der Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag wird in jenen Fällen, in denen er sich auf Grund eines geringen Einkommens nicht oder nicht voll steuermindernd auswirken konnte, vom Finanzamt ausbezahlt – bei einem Kind daher beispielsweise bis zu 494 Euro (Negativsteuer).

Quelle BMF