Betriebliche Kollektivversicherung
Als Ergänzung zur gesetzlichen Alterspension können Arbeitgeber für alle oder ausgewählte Arbeitnehmer über eine betriebliche Kollektivversicherung eine Zusatzpension finanzieren.
Voraussetzung dafür sind eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmervertretung (Einzelvereinbarung bzw. Betriebsvereinbarung) sowie ein Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen.
Eine betriebliche Kollektivversicherung garantiert eine fixe Mindestverzinsung bei gleichbleibenden Rechnungsgrundlagen und somit eine lebenslang garantierte Pension für den Arbeitnehmer.
Die garantierten Leistungen erhöhen sich durch die Gewinnbeteiligung aus der Veranlagung.
Vorteile für den Arbeitgeber
- Beiträge bis 10 % (inkl. Versicherungssteuer) der Bruttogehaltssumme der Mitarbeiter gelten als steuermindernd
- Betriebsausgaben (beitragsorientierte Zusage)
- Keine Aktivierung in der Bilanz
- Ersparnis der Lohnnebenkosten
- Flexibilität in der Beitragsgestaltung; auch Bonifikationsmodelle möglich
Vorteile für den Arbeitnehmer
- Notwendige Ergänzung zur staatlichen Altersvorsorge
- Für Arbeitgeberbeiträge sind weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge fällig; erst die Rentenleistung ist zu versteuern, woraus in aller Regel günstigere Steuersätze resultieren
- Freiwillige Arbeitnehmerbeiträge bis zur Höhe der Arbeitgeberbeiträge bzw. gemäß § 108a EStG bis 1.000,– EUR pro Jahr (inkl. 8,5 % – 13,5 % staatlicher Prämie!) sind möglich
- Hinterbliebenenleistungen für Ehepartner bzw. Lebensgefährten und Waisen
- Der Höhe nach vertraglich garantierte Rentenleistung