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Lebensversicherung

Lebensversicherungen können sehr vielseitig verwendet werden: als Pensionsvorsorge, als finanzielle Absicherung für die Hinterbliebenen im Ablebensfall, als Tilgungsträger oder als Besicherung für Kredite.

Jenen, die sowohl eine Sparform suchen als auch eine Absicherung für den Todesfall benötigen, empfehlen wir eine Trennung: eine reine Risikoversicherung plus eine Sparform nach Wahl. Dadurch sind Sie flexibler und die Kosten beider Produkte sind transparenter und nachvollziehbarer.

Arten von Lebensversicherungen

Risikoversicherung (Ablebensversicherung)

Beim Ableben des Versicherungsnehmers wird die vorher festgelegte Versicherungssumme an die begünstigte Person ausgezahlt. Die Ablebensversicherung dient dazu, die Hinterbliebenen finanziell abzusichern. Eine Leistung im Erlebensfall gibt es nicht. Sie kostet nur einen Bruchteil einer Er- und Ablebensversicherung und kann ohne finanzielle Nachteile und kurzfristig gekündigt und geändert werden. In ausreichender Höhe kann sie auch für die Besicherung eines Kredites verwendet werden.

Kreditrestschuldversicherung

Zur Sicherstellung von Krediten wird häufig eine Kreditrestschuldversicherung abgeschlossen. Im Fall des Ablebens des Kreditnehmers deckt die Versicherung die noch offenen Schulden ab.

Achtung: Bei vorherigem Zahlungsverzug oder Stundungen reicht die Versicherungsleistung dafür aber oft nicht aus und die Hinterbliebenen müssen draufzahlen.

Bei vorzeitiger Kredittilgung kann die nicht mehr benötigte Versicherung gekündigt werden. Sie erhalten den Rückkaufswert ausbezahlt. Lassen Sie sich bei Vertragsabschluss eine Kopie der Versicherungspolizze samt Bedingungen aushändigen.

Erlebensversicherung

Nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer erhält der Versicherte die Versicherungsleistung als einmalige Auszahlung oder als Rente. Bei vorherigem Ableben des Versicherten gibt es keine Leistung.

Er- und Ablebensversicherung

Die Versicherungsleistung wird sowohl im Ablebensfall (an den Begünstigten) als auch im Erleben des Versicherten (an den Versicherten) erbracht. Bei der klassischen Lebensversicherung bekommen Sie eine garantierte Versicherungsleistung plus Gewinnanteile.

Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass die Versicherungsleistung nach Ablauf entweder als Kapitalbetrag oder als Rente ausbezahlt wird (Rentenoption).

Kapitalversicherung

Es wird eine bestimmte Summe einmalig (Einmalerlag) eingezahlt. Die Veranlagung erfolgt über die Versicherungsanstalt. Die Versicherungsleistung kann als Kapital- oder Rentenzahlung erfolgen.

Rentenversicherung

Ein Einmalerlag oder laufende Prämien werden von der Versicherung veranlagt und als Rente ausbezahlt. Viele Angebote enthalten bereits bei Vertragsschluss eine garantierte Mindestrente. Dazu kommt bei Auszahlung noch die tatsächlich erworbene Gewinnbeteiligung.

Manche Versicherungen bieten eine lebenslange garantierte Rente, manche eine garantierte Rente für eine bestimmte Zeit. Bei einer sofortigen Rente beginnt die Auszahlung sofort (z.B. bei Einmalerlag). Bei einer aufgeschobenen Rente beginnt die Rentenzahlung nach einer vereinbarten Zeit (bzw. mit einem bestimmten Alter).

Eine reine Rentenversicherung leistet grundsätzlich nur den Versicherten bis zu seinem Ableben. Bei manchen Angeboten wird bis zum Rentenzahlungsbeginn die eingezahlte Summe (abzüglich Versicherungssteuer, Verwaltungskosten, usw.) an einen Begünstigten ausgezahlt. Manche bieten die Rückzahlung des verbleibenden Kapitals auch noch nach Rentenzahlungsbeginn an. Achtung: Dadurch reduziert sich aber selbstverständlich die Rentenleistung für den Versicherten.

Auch bei Rentenversicherungen kann in der Regel vor Rentenzahlungsbeginn die Auszahlung des Ablösekapitals gewählt werden.

Fondsorientierte Lebensversicherung

Wie bei der klassischen Lebensversicherung wird eine garantierte Versicherungsleistung ausbezahlt. Für die Gewinnbeteiligung aber wird der Zinsgewinn in Fonds veranlagt. Durch ein höheres Risiko kann eine höhere Gewinnbeteiligung als bei der klassischen Lebensversicherung erzielt werden.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der Sparanteil der Prämie in Fonds veranlagt. Es gibt eine Unzahl von angebotenen Produkten, die sehr unterschiedlich gestaltet sind. Häufig kann die Höhe des Ablebensschutzes flexibel vereinbart werden. Meistens können Sie als Versicherungsnehmer bestimmen, welche Fonds gekauft werden. Je nach Risikobereitschaft werden konservative, dynamische und spekulative Fonds angeboten. Diese können auch gemixt werden. Wie bei allen Finanzprodukten gilt auch hier: je größer die Chancen, desto größer das Risiko.

Viele Angebote enthalten die Möglichkeit zum Wechsel in andere Fonds während der Laufzeit. Tipp: Besonders gegen Ende der Versicherungszeit wird oft in risikolosere Fonds gewechselt. Bei manchen Produkten kann man am Ende auch wählen, ob der Wert der Fondsanteile ausgezahlt wird, oder ob die Fondsanteile übertragen werden. Tipp: Dies ist dann sinnvoll, wenn zum Auszahlungszeitpunkt eine zukünftige Wertsteigerung zu erwarten ist.

Im Gegensatz zu einer konventionellen Lebensversicherung garantieren fondsgebundene Lebensversicherungen keine bestimmte Auszahlungssumme. Die Möglichkeit, das gesamte eingezahlte Kapital zu verlieren, besteht grundsätzlich.

Garantieprodukte

Viele Versicherungen bieten auch fondsgebundene Lebensversicherungen mit Kapitalgarantie, Beitragsgarantie und/oder Höchststandgarantie an. Dabei werden entweder die eingezahlten Prämien, oder die Prämien abzüglich Kosten oder der höchste akkumulierte Wert gesichert.

Achtung: Garantieprodukte bedeuten nicht automatisch, dass das eingezahlte Kapital ausbezahlt wird. Schon gar nicht bei vorzeitiger Vertragsauflösung. In diesem Fall gelten die meisten Garantien nicht. Und selbstverständlich sind diese Garantien auch nicht kostenlos, sondern sie schmälern den Ertrag.

Gewinnbeteiligung

Die Prognosen zur Gewinnbeteiligung sind unverbindlich. Die Gewinnbeteiligung wird aus vergangenen und gegenwärtigen Werten errechnet. Wenn die Prognosen in Zukunft nicht eintreffen, verändert sich die Gewinnbeteiligung. Sie kann steigen, aber auch sinken. Die tatsächliche Leistung wird u.a. von der Entwicklung der Kapitalmärkte beeinflusst.

Rücktritt, Kündigung und Prämienfreistellung

Beim Rücktritt und bei der Kündigung von Lebensversicherungen gelten besondere Bestimmungen. Wenn Sie keine weiteren Prämien mehr zahlen wollen, bietet sich alternativ auch die Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung an.

Rücktritt bei überhastetem Vertragsabschluss

Bei Lebensversicherungen können Sie ab der Verständigung des Zustandekommen des Vertrages (=meist Erhalt der Polizze) innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Schicken Sie dazu einen eingeschriebenen Brief an die Versicherungsgesellschaft (nicht an die Vermittlungsfirma oder den Berater).

Vorzeitige Kündigung

Sie können Ihren Versicherungsvertrag per Gesetz jederzeit zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Vertraglich wird oft vereinbart, dass nach Ablauf des ersten Jahres auch innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist auf den Monatsschluss gekündigt werden kann. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wir empfehlen Ihnen, einen eingeschriebenen Brief zu schicken. Bis zur Auflösung des Vertrages sind Sie zur Prämienzahlung verpflichtet. Die exakten Kündigungsbedingungen könne Sie Ihren Versicherungsbedingungen entnehmen.

Achtung: Ausbezahlt wird nur der Rückkaufswert und nicht die einbezahlten Prämien!

Bei vorzeitiger Kündigung haben Sie kein Recht auf Rückzahlung der einbezahlten Prämien. Sie erhalten den Rückkaufswert.

Diesen Rückkaufswert können Sie der Rückkaufswert-Tabelle entnehmen. Diese wird dir in der Regel mit der Versicherungspolizze zugeschickt. Ansonsten kann sie beim Versicherer angefordert werden. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen richtet sich der Rückkaufswert nach dem aktuellen Fondswert, vermindert um einen Abschlag.

Bei einer Kündigung bekommen Sie den Rückkaufswert plus Gewinnbeteiligung ausbezahlt. Diese Summe ist vor allem in der ersten Hälfte der Versicherungslaufzeit geringer als die eingezahlten Prämien. Das Vertragsverhältnis und damit der Versicherungsschutz endet.

Alternative: Umwandlung in prämienfreie Versicherung

Anders als bei der vorzeitigen Kündigung erhalten Sie bei der Prämienfreistellung keine Auszahlung. Es wird eine neue (geringere) Versicherungssumme errechnet, die im Erlebensfall am Ende der Vertragslaufzeit an Sie oder im Ablebensfall an die begünstigte Person ausbezahlt wird.

Wenn Sie den Rückkaufswert nicht brauchen, sondern nur keine weiteren Prämien bezahlen wollen, sollten Sie sich von Ihrer Versicherung beide Möglichkeiten anbieten lassen und dann eine Entscheidung treffen.

Eine Prämienfreistellung ist nur möglich, wenn bereits ein ausreichender Deckungsstock vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, wird Ihnen wie bei einer Kündigung der Rückkaufswert ausbezahlt.