Betriebliche Altersvorsorge
Im Wesentlichen gibt es folgende Arten der betrieblichen Vorsorge:
- Pensionskassenlösungen
- direkte Pensionszusagen („Firmenpensionen“)
- Versicherungen zugunsten der ArbeitnehmerInnen bzw. ihrer Angehörigen
1. Pensionskassen: ein modernes Instrument der betrieblichen Altersvorsorge
- maßgeschneiderte Modelle, die für Mitarbeiter und Unternehmer steuergünstiges Ansparen ermöglichen.
- Einzahlungen in die Pensionskasse sind frei von allen Lohnnebenkosten. Die Pensionsansprüche des Arbeitnehmers gehen auch bei einem Unternehmenswechsel nicht verloren.
- Arbeitgeber, die sich aktiv um die Zukunft ihrer Dienstnehmer sorgen, erhöhen die Motivation und die persönliche Bindung der Mitarbeiter zum Unternehmen.
2. Pensionszusagen des Unternehmens als möglicher Weg zur betrieblichen Vorsorge
- Auch hier spart der Arbeitgeber Steuern, und der Mitarbeiter kann seine Vorsorgelücke verkleinern.
- Die Pensionszusage ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer.
- Die Bindung an das Unternehmen wird dabei erhöht, da bei einem Arbeitgeberwechsel Pensionszusagen zur Gänze verfallen können.
- Für schriftliche, rechtsverbindliche und unwiderrufliche Pensionszusagen können Rückstellungen gebildet werden. Von diesen Rückstellungen müssen 50 Prozent durch Wertpapiere gedeckt sein.
3. Versicherungen zugunsten der Arbeitnehmer bzw. ihrer Angehörigen
- Beiträge zu Unfall-, Kranken- oder Lebensversicherungen,
- Pensionskassen,
- der Erwerb von Pensionsinvestmentfonds
Sie funktioniert ähnlich der Pensionskasse: Der Arbeitgeber leistet hier Beiträge an eine betriebliche Vorsorgekasse. Arbeitnehmer (oder Selbständige) können den angesparten Betrag als Rente steuerfrei in Anspruch nehmen.