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Ausgleichzulagenrichtsatz

Das ist der Wert, der ein „Existenzminimum“ für Pensionisten:innen angibt. Erreicht die Pension, gemeinsam mit den sonstigen Einkünften, nicht diesen Wert, wird die Pension um die sogenannte Ausgleichszulage erhöht, bis der Ausgleichszulagenrichtsatz erreicht ist. Das Einkommen des/der Partners/in ist dabei zur Gänze zu berücksichtigen. Der Ausgleichszulagenrichtsatz wird alljährlich mit dem Anpassungsfaktor erhöht und beträgt 2021 monatlich 1.030,49 EUR für Alleinstehende und 1.625,71 EUR für Paare.

Aufwertungsfaktor

Das ist der Faktor, mit dem zurückliegende Beiträge aufgewertet werden (z. B. für 1956: 8,478 oder für 2002: 1,005). Er ergibt sich aus der fortlaufenden Multiplikation der jährlichen Anpassungsfaktoren.

ASVG

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz wurde im Jahr 1955 eingeführt und regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für unselbständige Erwerbstätige in der Privatwirtschaft. Das ASVG hat außerdem auch großen Einfluss auf die übrigen Sozialversicherungssysteme.

Arbeitslosengeld

Ist die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die nach einer bestimmten Beschäftigungsdauer zusteht, wenn der/die Arbeitslose arbeitswillig -und fähig ist und die vorgesehene Bezugsdauer nicht überschritten wird.

Anpassungsfaktor

Die Pensionen und alle leistungsbezogenen Werte werden jährlich um den so genannten Anpassungsfaktor erhöht. Dieser ist bis spätestens 30. November vom Sozialminister durch Verordnung festzusetzen.

Altersübergangsgeld

Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die in Höhe von 125 % des Arbeitslosengeldes zusteht, wenn nach den alten Regelungen ein Anspruch auf Frühpension bestanden hätte.

Altersteilzeit

Zeitraum vor der Pensionierung, in dem die Arbeitszeit um 40 – 60 % reduziert wird, das Entgelt aber nur um 20 – 30 %. Der Entgeltanteil, dem keine Arbeitsleistung gegenübersteht, wird vom AMS als Altersteilzeitgeld an den Arbeitgeber ausbezahlt.

Alterspension

Pension, die ab dem Regelpensionsalter gebührt, wenn insgesamt mindestens 15 Beitragsjahre bzw. 25 Versicherungsjahre oder in den letzten 30 Jahren 15 Versicherungsjahre vorliegen.

Aktion 56/58

Für Frauen ab dem 56. und Männer ab dem 58. Lebensjahr entfällt der Arbeitslosenversicherungsbeitrag (6 %, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil). Für Arbeitnehmer über 60 Jahre beträgt die Lohnnebenkostensenkung mehr als 12%-Punkte.

Abgeleitete Pension

Dabei handelt es sich um eine Pension, die nicht an den Beitragszahler geleistet wird, sondern an eine dritte Person, z. B. Witwenpension.

Abfertigung NEU

Die Abfertigung NEU bietet allen österreichischen Arbeitnehmern/innen die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber zahlt monatlich 1,53 % des Bruttogehalts des/der Arbeitnehmers/in in eine Mitarbeitervorsorgekasse ein. Die Mitarbeitervorsorgekasse wirtschaftet mit dem Geld. Jeder Arbeitnehmer hat bei seinem Ausstieg aus dem Erwerbsleben die Möglichkeit, sich das veranlagte Kapital als steuerfreie Pension auszahlen zu lassen.

Beitragssatz

Prozentsatz, der vom Entgelt an die Pensionsversicherung zu leisten ist. Der Beitragssatz beträgt im ASVG momentan 22,8 %, wobei 10,25 % vom Arbeitnehmer und 11,55 % vom Arbeitgeber zu tragen sind.

Beamte

Das sind Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (z. B. zum Bund) stehen. Im Gegensatz zu den Vertragsbediensteten, die in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft stehen. Die Beitragsgrundlagen werden ab 1993 mit dem Beitragsbelastungsfaktor abgewertet.

Beitragszeit

Dabei handelt es sich um Zeiten der Pflichtversicherung, der Selbstversicherung und der freiwilligen Weiterversicherung. Diese zählen zu den Versicherungszeiten.

Dabei handelt es sich um Zeiten der Pflichtversicherung, der Selbstversicherung und der freiwilligen Weiterversicherung. Diese zählen zu den Versicherungszeiten.

Bemessungsgrundlage

Der Wert, der multipliziert mit dem Steigerungsbetrag die Bruttopension ergibt. Die Bemessungsgrundlage errechnet sich aus dem Durchschnitt der Beiträge im Durchrechnungszeitraum, wobei Sonderzahlungen nicht zu berücksichtigen sind.

Berufsunfähigkeitspension

Das ist die Pension eines Angestellten auf Grund geminderter Arbeitsfähigkeit.

Beschäftigungsquote

Die Beschäftigungsquote bezeichnet den Anteil der selbständig und unselbständig Beschäftigten an der erwerbsfähigen Bevölkerung.

Betriebspension

Betriebspensionen dienen der Ergänzung der gesetzlichen Pensionen, stehen aber nicht auf Grund gesetzlicher Regelung zu, sondern ergeben sich aus kollektiver bzw. einzelvertraglicher Regelung oder Betriebsvereinbarung.

Blocken

Wenn bei der Altersteilzeit die Reduktion der Arbeitszeit nicht gleichmäßig über den vereinbarten Zeitraum erfolgt, sondern zu 40 – 60 % der Laufzeit normal weitergearbeitet wird und die restliche Zeit dafür zur Gänze frei genommen wird, spricht man vom „Blocken“.

Bonus-Malus-System

Gehen Sie früher in Pension, erhalten Sie Abschläge und somit weniger Pension. Arbeiten Sie hingegen länger, werden Sie für Ihre Leistungen belohnt.

Bruttoinlandsprodukt (BIP)

Das ist das Leistungsergebnis einer bestimmten Periode. Es setzt sich zusammen aus der Summe der erzielten Einkommen und der Gesamtheit der zur Verwendung gelangten Waren und Dienstleistungen.

Bruttopension

Das ist die Pension vor Abzug der Steuern bzw. Sozialversicherungsbeiträge. Bei den Beamten wird zusätzlich noch der Pensionssicherungsbeitrag einbehalten.

BSVG

Dabei handelt es sich um das Sozialversicherungsgesetz der Bauern. Es regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.

Dauerrecht für Schwerarbeiter

Berufsgruppen mit besonders erschwerten Arbeitsbedingungen (die betroffenen Berufsgruppen sind durch Verordnung des Sozialministers festzulegen) sollen auch in Zukunft früher in Pension gehen dürfen. Deckel/Deckelung- Unter einem gesetzlichen „Deckel“ versteht man ein Höchstausmaß. Beispielsweise sind manche Verluste durch die Pensionsreform 2003 mit maximal 10 % beschränkt/gedeckelt.

Demographische Entwicklung

Die Entwicklung der Zusammensetzung der Bevölkerung – Kinder, Erwachsene etc.

Direktpension

Unter einer Direktpension (auch Eigenpension) wird eine Pension verstanden, die direkt an den Einzahler der Pensionsversicherungsbeiträge ausbezahlt wird.

Drei Säulen Modell

Ein gesundes Pensionssystem besteht aus drei Säulen. Die in Österreich wichtigste Säule ist die erste Säule des gesetzlichen Pensionssystems. Die zweite Säule betrifft die betriebliche Vorsorge, die dritte Säule die private Vorsorge.

Durchrechnungszeitraum

Der Zeitraum, der angibt, wie viele Beitragsjahre für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Der Durchrechnungszeitraum betrug bisher die besten 15 Verdienstjahre. Der Durchrechnungszeitraum wird durch die Pensionssicherungsreform 2003 schrittweise bis auf 40 Jahre angehoben. Aus den besten 15 Jahren werden die besten 16 Jahre, die besten 17 Jahre etc.

Eigenpension

Die Pension (auch Direktpension genannt) wird direkt an den Einzahler der Pensionsversicherungsbeiträgen ausbezahlt.

Ersatzzeit

Ersatzzeiten sind jene Zeiten, in denen keine Beiträge zur Pensionsversicherung geleistet wurden, die vom Gesetzgeber aber trotzdem als berücksichtigungswürdig angesehen werden. Diese Zeiten wirken aber durch die Erhöhung des Steigerungsbetrags insgesamt pensionserhöhend. Zu den Ersatzzeiten zählen Zeiten der Arbeitslosigkeit bzw. des Notstandshilfebezugs, Kindererziehungszeiten, Zeiten des Wochengeldbezugs, Präsenz- bzw. Zivildienstzeiten oder Zeiten der Kriegsgefangenschaft.

Erwerbsjahre

Das sind die Jahre, in denen einer selbständigen oder unselbständigen Beschäftigung nachgegangen wird.

Erwerbstätigkeit, pensionserhöhend

Wer neben seiner Alterspension erwerbstätig ist, erhält für zusätzlich geleistete Sozialversicherungsbeiträge eine höhere Pension.

Erwerbsunfähigkeitspension

Die Pension eines Landwirts oder Gewerbetreibenden aufgrund geminderter Arbeitsfähigkeit.

Freiwillige Pensionsversicherung

Die freiwillige Pensionsversicherung dient dazu, einen Pensionsanspruch einzukaufen, ohne einer Pflichtversicherung zu unterliegen. Dies ist auf zwei Arten möglich, wobei zwischen der Weiterversicherung und der Selbstversicherung unterschieden wird.

Frühpension

Jede Pension, die vor dem Erreichen des Regelpensionsalters bezogen werden kann, bezeichnet man entweder als Frühpension oder als vorzeitige Alterspension. Für Frühpension müssen viel strengere Voraussetzungen als für die normale Alterspension erfüllt sein, da sie ja eigentlich auch nur als Ausnahme gedacht war.

FSVG

Das Sozialversicherungsgesetz der freiberuflich selbstständig Erwerbstätigen regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung der freiberuflich selbstständig Erwerbstätigen im Inland.

Generationenvertrag

Der Generationenvertrag beruht auf der gesetzlichen Verpflichtung der erwerbstätigen Generation, Pensionsbeiträge einzuzahlen sowie auf dem gesetzlichen Recht der Pensionisten/ innen, eine Pension zu erhalten.

Geringfügigkeitsgrenze

Der Wert im ASVG, der manchmal auch als Zuverdienstgrenze bezeichnet wird und angibt, wie viel neben dem Bezug einer vorzeitigen Alterspension etc. dazuverdient werden darf, ohne dass es zum Entfall der Leistung kommt. Dieser beträgt für das Jahr 2022: 485,85 EUR pro Monat.

Gleitpension

Eine Pensionsart, die – ähnlich wie die Altersteilzeitregelung – eine Reduktion der Arbeitszeit vor dem „endgültigen Pensionsantritt“ vorsieht. Auch hier erfolgt der Umstieg vom Erwerbsleben nicht abrupt, sondern fließend. Allerdings handelt es sich – im Gegensatz zum Altersteilzeitgeld – nicht um eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, sondern aus der Pensionsversicherung.

GSVG

Das gewerbliche Sozialversicherungsgesetz regelt die Kranken- und Pensionsversicherung der im Inland in der gewerblichen Wirtschaft selbständigen Erwerbstätigen.

Harmonisierung der Pensionssysteme

Vereinheitlichung der derzeit bestehenden verschiedenen Pensionssysteme (BSVG, GSVG, Beamte etc.) nach dem Muster des ASVG.

Härtefonds

Dieser wurde beim Sozialminister für besonders Betroffene eingerichtet.

Hinterbliebenenpension

Die Pension für Hinterbliebene als Ersatz für weggefallene Unterhaltsleistung (Witwen-, Witwer- und Waisenpension).

Hinzurechnungsalter

Bei Pensionen aufgrund geminderter Arbeitsfähigkeit, die vor Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen, werden für Berechnung der Pension die zwischen dem Stichtag und dem Monatsersten nach Vollendung des 60. Lebensjahres liegenden Kalendermonate wie Versicherungsmonate behandelt.

Höchstbeitragsgrundlage

Obergrenze des Entgelts, von dem Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden müssen. Alle darüberliegenden Einkommensteile sind nicht sozialversicherungspflichtig. Wird mittels Verordnung für jedes Kalenderjahr festgesetzt und beträgt im Jahr 2022: 5.670,00 EUR.

Höchstbemessungsgrundlage

Die maximale Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Pension. Wird einmal pro Jahr mittels Verordnung festgesetzt und beträgt für das Jahr 2022: 4.658,77 EUR.

Invaliditätspension

Die Pension eines Arbeiters/einer Arbeiterin aufgrund geminderter Arbeitsfähigkeit.

Kapitaldeckungsverfahren

Dabei handelt es sich um die Finanzierungsart von Pensionssystemen, bei der die Pension durch die eigenen Beiträge über das Erwerbsleben hindurch von jedem Einzelnen individuell „angespart“ wird. Im Gegensatz dazu: das > Umlageverfahren.

Kindererziehungszeiten

Zeiten, in denen ein Kind im Inland erzogen wurde, zählen in der Pensionsversicherung als Ersatzzeiten, sofern vorher oder nachher Beitragszeiten erworben wurden. Für Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld gelten bis zu zwei Jahre als Beitragszeiten.

Kündigung älterer Arbeitnehmer

Bei Kündigung von Arbeitnehmern über 50 Jahren hat der Arbeitgeber eine Strafe zu entrichten.

Lange Versicherungsdauer

Dabei handelt es sich um eine der Voraussetzungen für eine Frühpensionsart, wobei entweder 37,5 Versicherungsjahre oder 35 Beitragsjahre vorliegen müssen.

Lebenserwartung

Aufgrund der guten medizinischen Versorgung in Österreich leben die Österreicher/-innen immer länger. Die Lebenserwartung betrug im Jahr 2002 für Männer 78,8, für Frauen 83,8 Jahre. (Quelle: Statistik Austria)

Leistungen aus der Pensionsversicherung

Dabei handelt es sich um die vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit, die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer, die Gleitpension, die Alterspension, die Invaliditätspension, die Erwerbsunfähigkeitspension, die Berufsunfähigkeitspension, die Hinterbliebenenpensionen und die Abfindung.

Medianpension

Jene Pension, die bei einem Vergleich aller Pensionen der Höhe nach genau in der Mitte liegt.

Mehrfachversicherung

Von Mehrfachversicherung spricht man, wenn Versicherungszeiten aus unterschiedlichen Pensionszweigen (ASVG, BSVG, FSVG etc…) vorliegen.

Nachkauf von Versicherungszeiten

Wer zu wenige Versicherungszeiten für einen Pensionsantritt aufweist oder den Multiplikator für den Steigerungsbetrag erhöhen möchte, kann in bestimmten Fällen Versicherungszeiten nachkaufen. Dies betrifft vor allem Schul- und Studienzeiten.

Nettoersatzrate

Die Nettoersatzrate gibt an, welchen Prozentsatz die Pension im Vergleich zum Letztbezug ausmacht.

Notstandshilfe

Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosen- oder Karenzgeld ausgeschöpft ist, haben einen Anspruch auf Notstandshilfe, sofern sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen und sich in einer Notlage befinden.

Opting out

Bezeichnet die Ausnahme von der Pflichtversicherung auf Antrag einer gesetzlichen Interessenvertretung. So sind z. B. Rechtsanwälte oder Ingenieurskonsulenten nicht (im GSVG) pflichtversichert.

Pensionsantrittsalter

Jenes Alter, mit dem der Pensionist/die Pensionistin aus dem Erwerbsleben ausscheidet und „in Pension geht“.

Pensionsbezugsjahre

Jahre, die in Pension verbracht werden.

Pensionskonto

Im Zuge der Harmonisierung der Pensionssysteme soll für jede/n Österreicher/jede Österreicherin ein persönliches beitragsorientiertes Pensionskonto mit leistungsorientierter Komponente eingerichtet werden. Dadurch wird es jedem Österreicher/jeder Österreicherin ermöglicht, zu einem beliebigen Zeitpunkt die Höhe seiner/ihrer Pension zu erfahren. So werden mehr Transparenz und die Möglichkeit zur Einführung eines Pensionskorridors mit Bonus/Malus zur Ermöglichung eines selbstbestimmten Pensionsantritts geschaffen.

Pensionskorridor

Durch das Pensionskonto und die Anhebung der Beschäftigungsquote soll ein Pensionskorridor geschaffen werden, in dem die Selbstbestimmung des Pensionsantritts ermöglicht werden soll.

Pensionsreformkommission

Die Expertenkommission, die seit dem Jahr 2000 beraten und die Vorschläge zur Pensionssicherungsreform 2003 erarbeitet hat.

Pensionssicherungsbeitrag

Ein Beitrag, den die in den Ruhestand versetzten Beamten zusätzlich zu Steuern und Sozialversicherung zu leisten haben. Er wird im Zuge der Pensionsreform um einen Prozentpunkt angehoben.

Pensionssplitting

Durch die Einführung des Pensionskontos wird auch die Möglichkeit einer partnerschaftlich vereinbarten Aufteilung der eingezahlten Pensionsversicherungsbeiträge ermöglicht.

Pensionsversicherungsträger

Der Pensionsversicherungsträger vollzieht das Pensionsrecht. In Österreich gibt es – nach den verschiedenen Berufsgruppen unterteilt – drei Pensionsversicherungsträger:

  • Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA), Bereich ASVG, ist der größte Versicherungsträger und umfasst Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
  • Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)

Politikerpension

Die Politiker im alten System leisten wie alle Politiker in Pension einen 15%igen Solidarbeitrag. Alle anderen Politiker sind im ASVG-System und werden wie ASVG-Versicherte behandelt.

Präsenzdienst

Wird in der Pensionsversicherung als Ersatzzeit anerkannt, im Fall der Hacklerregelung, also bei besonders langer Versicherungsdauer, wie echte Beitragszeiten gewertet.

Regelpensionsalter

Das Regelpensionsalter beträgt in Österreich für Frauen 60 Jahre, für Männer 65 Jahre. Ab 2024 wird das Regelpensionsalter von Frauen pro Jahr um ein halbes Jahr auf insgesamt 65 Jahre erhöht. Im Jahr 2033 ist das Regelpensionsalter sowohl für Männer als auch für Frauen 65 Jahre.

Ruhen

Wenn ein Anspruch auf Pension mit einem Anspruch auf Krankengeld zusammentrifft, dann ruht die Pension mit dem Betrag des Krankengeldes, d. h. die Pension wird nur in dem um das Krankengeld reduzierten Ausmaß ausbezahlt.

Schulzeiten

Schulzeiten werden für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen und die Bemessung einer Pension nur dann angerechnet, wenn Beiträge hierfür gezahlt wurden. Wird durch den Nachkauf von Schulzeiten weder ein früherer Pensionsantritt noch eine höhere Pension erreicht, werden die eingezahlten Beiträge wertangepasst zurückgezahlt.

Selbstversicherung

Das ASVG kennt zwei Arten der Selbstversicherung, von denen die eine dazu dient, Versicherungszeiten ohne vorhergehende Pflichtversicherung erwerben zu können und die andere, um Versicherungszeiten besonders günstig im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung zu erwerben.

Steigerungsbetrag

Jener Prozentsatz, der multipliziert mit der Bemessungsgrundlage die Pension ergibt (wird von 2 % auf 1,78 % gesenkt).

Steigerungspunkte

Die Steigerungspunkte sind Teile des Steigerungsbetrags. Es handelt sich hier um Prozentwerte der Bemessungsgrundlage, aber nicht des Steigerungsbetrags. Meistens werden die jährlichen Steigerungspunkte angegeben, womit ausgedrückt werden soll, um welchen Teil sich der Steigerungsbetrag jedes Versicherungsjahr erhöht.

Stichtag

Der Stichtag ist jener Monatserste, an dem die Voraussetzungen für eine bestimmte Pensionsart erfüllt sind.

Studienzeiten

Studienzeiten werden für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen und die Bemessung einer Pension nur dann angerechnet, wenn Beiträge hierfür gezahlt wurden. Wird durch den Nachkauf von Studienzeiten weder ein früherer Pensionsantritt noch eine höhere Pension erreicht, werden die eingezahlten Beiträge wertangepasst zurückgezahlt. Studienzeiten sind doppelt so teuer wie Schulzeiten.

Übergangsregelung

Übergangsregelungen sollen dafür sorgen, dass Gesetzesänderungen nicht von heute auf morgen passieren. Die Pensionssicherungsreform sieht mehrfache Übergangsregelungen vor: 5 Jahre für Absenkung des Steigerungsbetrages, 14 Jahre für Auslaufen der Frühpensionen und 25 Jahre für Anhebung des Durchrechnungszeitraumes.

Umlageverfahren

Finanzierungsart von Pensionssystemen, bei der die Aktiven durch deine Beiträge für Pensionen der vorangegangenen Generation aufkommen. Im Gegensatz dazu: das Kapitaldeckungsverfahren.

Versicherungsfall

Das gesetzliche Pensionsversicherungsrecht kennt Versicherungsfälle auf Grund des Alters, der geminderten bzw. dauernden Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit und des Todes.

Versicherungsprinzip

Durch die eingezahlten Beiträge erwirbt die jeweilige Person die Anwartschaft auf eine Pension.

Versicherungszeiten

Die Versicherungszeiten bestehen aus den Beitrags- bzw. Ersatzzeiten und erhöhen den Steigerungsbetrag. Die Pension ist umso höher, je mehr Versicherungszeiten vorliegen.

Vor-Erwerbsjahre

Das sind die Jahre, die vor dem Einstieg ins Erwerbsleben liegen (Jahre der Kindheit, der Ausbildung etc).

Wanderversicherung

Es wurden Versicherungszeiten nach mehreren Pensionssystemen erworben (ASVG, BSVG, GSVG etc.). In diesem Fall gebührt dennoch nur eine Pension nach einer dieser Versicherungen. Die Zuständigkeit eines Versicherungsträgers richtet sich danach, in welchem Zweig der Pensionsversicherung ein Versicherter in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag die meisten Versicherungsmonate erworben hat. Überwiegen in diesem Zeitraum nicht die Zeiten eines Versicherungszweiges, so ist jener Versicherungsträger zuständig, in dessen Bereich der letzte Versicherungsmonat liegt.

Weiterversicherung

Zeiten der freiwilligen Versicherung.

Witwer/n Pension

Leistung der Pensionsversicherung aus dem Versicherungsfall des Todes (des Beitragszahlers). Voraussetzung für diese Pension, die auch als “ abgeleitete“ Pension bezeichnet wird, ist der aufrechte Bestand einer Ehe zum Zeitpunkt des Todes.

Zeitsoldaten

Zeitsoldaten und UNO-Soldaten stehen in keinem Dienstverhältnis zum Bundesheer und sind daher nicht pensionsversichert. Durch die Pensionssicherungsreform werden diese Zeiten nun mit 30 Monaten (bisher 12 Monate) Ersatzzeit bzw. Beitragszeit berücksichtigt.

Zivildienst

Dieser wird in der Pensionsversicherung als Ersatzzeit anerkannt, im Fall der Hacklerregelung – also bei besonders langer Versicherungsdauer – als echte Beitragszeit gewertet.

Zuverdienst

Wer eine Alterspension bezieht, kann nebenbei in unbeschränkter Höhe erwerbstätig sein. Wer neben einer Alterspension etwas dazuverdient und Pensionsversicherungsbeiträge bezahlt, erhält dafür eine höhere Pension.