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Macht die 25€-Polizze überhaupt Sinn?


Wir haben es mehrfach erwähnt: Ihre Pensionsvorsorge ist super wichtig. Im privaten Bereich haben Sie viele verschiedene Möglichkeiten. Zusätzlich gibt es aber auch eine betriebliche Pensionsvorsorge. Welche Arten von Vorsorge es im betrieblichen Bereich überhaupt gibt, ob ein § 3/1/15a Vertrag zu empfehlen ist und wie sich die betriebliche Pensionsvorsorge auf Ihre private Vorsorge auswirkt, das erfahren Sie hier in diesem Blogartikel. Starten wir zuerst damit, welche Möglichkeiten es überhaupt gibt.

Arten von betrieblicher Altersvorsorge: 

Die häufigsten Angebote für Sie als Arbeitnehmer:in sind vor allem die Zukunftssicherung gemäß § 3/1/15a EStG, die Pensionskasse und das Abfertigungssystem ALT und NEU. Zuallererst möchten wir Ihnen aber mal erklären, was jede dieser Optionen genau bedeutet:

  • Zukunftssicherung nach § 3/1/15a EStG:

Diese Variante ist wohl die gängigste Art der betrieblichen Pensionsvorsorge. Sie wird auch oft als 25 € Polizze bezeichnet. Mit ihr können Sie maximal 300 € im Jahr (also 25 € pro Monat) steuerbegünstigt sparen. In der Praxis gibt es die Zukunftssicherung als Bezugsumwandlung oder auch als Gehaltserhöhung. Bei der Bezugsumwandlung werden Ihnen automatisch 25 € vom monatlichen Bruttomonatslohn abgezogen und Sie müssen dafür keine Lohnsteuer zahlen. Bei der Gehaltserhöhung sind die 300 € sowas wie ein Durchlaufposten. Ihr Dienstgeber bezahlt 300 € – spart sich damit die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge – und bei Ihnen kommen die 300 € netto an. 

Wie sich das tatsächlich für Sie auswirkt, sehen wir uns später an.

Wichtig: Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf eine Zukunftssicherung, da sie keine gesetzliche Vorgabe ist. Ihr Arbeitgeber muss sie also nicht anbieten. 

  • Pensionskasse:

Die Pensionskasse wird vom Arbeitgeber für die Mitarbeiter:innen eingerichtet. Ihr Arbeitgeber spart für Sie als Arbeitnehmer:in eine betriebliche Altersvorsorge ein. Meistens haben Sie auch die Möglichkeit, eigene Beiträge einzuzahlen. Auch hier sind die Arbeitnehmerbeiträge (das, was Ihr Betrieb für Sie einzahlt) lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Die Pension, die Sie dann später erhalten, muss dann allerdings versteuert werden. Das sind 25 %, die bei den Arbeitnehmerbeiträgen lohnsteuerpflichtig sind. Und 75 % der Leistung sind lohnsteuerfrei. Es gibt aber auch prämiengeförderte Beiträge (bis zu 1000 € pro Jahr), die komplett steuerfrei sind. 

Übrigens: Wie auch bei der Zukunftssicherung gibt es für die Pensionskasse keinen rechtlichen Anspruch. Jedes Unternehmen entscheidet selbst, ob es eine Pensionskasse anbieten will oder nicht.

  • Abfertigungssystem:

Bei diesem System ist zwischen ALT und NEU zu unterscheiden. Die Abfertigung ALT gilt nur, wenn Ihr Dienstverhältnis vor dem 01.01.2003 begonnen hat. Details dazu finden Sie zum Beispiel auf der Website der Arbeiterkammer.

Heute möchten wir uns aber auf die Abfertigung NEU konzentrieren und Ihnen erklären, wie sie funktioniert. Wie schon erwähnt, wenn Ihr Dienstverhältnis nach dem 01.01.2003 begonnen hat, dann gilt für Sie die Abfertigung NEU. Damit ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, jeden Monat 1,53 % Ihres Bruttogehalts an die Mitarbeitervorsorgekasse zu überweisen. Wechseln Sie Ihren Dienstgeber und kündigen selbst, besteht kein Anspruch auf Auszahlung. Dann nehmen Sie Ihre Ansprüche zum nächsten Arbeitgeber mit. 

Gut zu wissen: Das Abfertigungssystem ist eine gesetzliche Vorgabe und somit verpflichtend.

 

Die gängigste Form der freiwilligen, betrieblichen Altersvorsorge ist die 25 € Polizze. Deshalb schauen wir uns die nun detaillierter an:

Ist ein § 3/1/15a EStG Vertrag als Bezugsumwandlung wirklich zu empfehlen?

Der Großteil der 25 € Polizzen wird als klassische Lebensversicherung umgesetzt. Mittlerweile gibt es aber auch Anbieter, die eine § 3/1/15a Polizze via fondsgebundene Lebensversicherung anbieten. Ob dies bei Ihrem Arbeitgeber möglich ist, hängt davon ab, mit welchen Gesellschaften eine Vereinbarung getroffen wurde. Generell ist es aber so, dass die klassische LV aus reiner Produktsicht nicht zu empfehlen ist. Allerdings gibt es bei der betrieblichen Vorsorge ja den Steuervorteil. Wir dürfen das Ganze also in der Gesamtkombination betrachten. 

Wie hoch ist der Steuervorteil?

Das hängt ganz davon ab, in welcher Steuerprogression Sie sich befinden. Wenn Sie 3.000 € brutto monatlich verdienen, beträgt der Grenzsteuersatz 42 %. Da ist Ihr steuerlicher Vorteil 10,50 € monatlich (die 25 € zahlen Sie ja aus dem Bruttonlohn und somit ist Ihr Nettoaufwand 14,50 € monatlich). Ein weiteres Beispiel: Sie verdienen 5.300 € brutto. Da beträgt der Grenzsteuersatz 48 %. Ihr steuerlicher Vorteil ist dann 12 € monatlich. Natürlich können sich die Grenzsteuersätze im Laufe der Zeit verändern. Zum einen wegen der Steigerung Ihres Gehalts, aber auch weil sich Gesetze ändern können. Wir haben hier die Zahlen aus 2021 genommen. Führen wir unsere Berechnung nochmal mit dem Grenzsteuersatz von 45 % durch. So bekommen wir einen realistischen Durchschnitt.

 

Mit einem Grenzsteuersatz von 45 % nach 35 Jahren schaut es so aus:

25 € kommen zur Veranlagung. Wirklich bezahlen müssen wir davon 13,75 €. 

Gehen wir von einer klassischen Lebensversicherung aus, müssen wir damit rechnen, dass wir mehr als 2 % p.a. erzielen. Wir kalkulieren also mit monatlich 25 € über 35 Jahre mit einer Rendite von 2 %. Demnach ist das Ergebnis rund 15.200 €.

Privat sind Sie an keinen speziellen Anbieter oder eine Varianten gebunden. Da hätten Sie auch die Möglichkeit, eine fondsgebundene Lebensversicherung abzuschließen und diese nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Es ist realistisch, dass wir im Vergleich zur klassischen LV zumindest 3-4 % p.a. mehr erzielen können. Wir rechnen also nochmal mit 13,75 € über 35 Jahre monatlich und kommen auf folgende Ergebnisse:

  • Bei 5 % p.a. ist: ca. 15.700 €
  • Bei 6 % p.a. ist: ca. 19.700 €

Der Schnittpunkt liegt bei ca. 4,88 % p.a. Rendite. Das bedeutet: Liegen Sie drunter, wäre die § 3/1/15a Polizze besser. Liegen Sie aber darüber, dann ist die private Option definitiv besser.

 

Wie sieht die Sache aus, wenn Sie nur noch 25 Jahre bis zu Ihrer Pension hast?

Dann bräuchten Sie mit Ihrer privaten Variante schon ca. 6,1 % p.a. Rendite, damit Sie besser fahren als mit dem § 3/1/15a Vertrag (bei 2 % p.a. Rendite). Wichtig ist, dass Sie auch beachten, dass Sie das gesamte Kapital wohl nicht gleich mit 65 Jahren rausnehmen. Sie haben also im Endeffekt noch mehr Zeit als zu Beginn angenommen.

 

Betrachtet man diese Zahlen, wird eines schnell klar:

Dieses Beispiel haben wir mit 45 % Durchschnittssteuerzatz kalkuliert. Haben Sie ein kleines Einkommen und damit einen geringen Steuervorteil, dann ist meist von einem Vertragsabschluss abzuraten. Generell ist von der 25 € Polizze über den Dienstgeber abzuraten, je länger Sie noch Zeit für Ihre Pensionsvorsorge haben. Haben Sie nicht mehr lange zur Pension, wird sie attraktiver. Dies gilt aber auch nur dann, wenn wir von einer klassischen Lebensversicherung als Variante ausgehen. Haben Sie die Chance, mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung zu sparen, dann ist die Veranlagung fast immer zu empfehlen. Das kommt allerdings auch auf Ihren Dienstgeber und den jeweiligen Anbieter an.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Sie haben die Möglichkeit, dass Sie die Polizze zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Vorausgesetzt: Ihr neuer Arbeitgeber bietet die § 3/1/15a Polizze an. Somit würde sich für Sie nichts ändern. Sollte dies aber nicht möglich sein, dann empfehlen wir Ihnen, den Vertrag sofort rückzukaufen und somit aufzulösen. Dies gilt vor allem, wenn es sich um eine klassische LV handelt. Das Kapital können Sie dann anderweitig sinnvoll veranlagen.

 

Unser Fazit:

Die 25 € Polizze wirkt sich gar nicht auf Ihre gesamte Vorsorgeplanung aus.

Denn in Wahrheit können Sie die 25 € Polizze für Ihre persönliche Vorsorgeplanung praktisch ignorieren. Warum? Weil bei einer monatlichen Sparrate von 25 € und 2 % p.a. nach 35 Jahren ca. 15.200 € rauskommen. Haben wir eine Inflation von 2 % über 35 Jahre, verlieren Sie etwa die Hälfte ihrer Kaufkraft. Die 15.200 € sind also nur mehr 7.600 € wert. 

Informieren Sie sich besser bei Ihrem/r wefox Expert:in über eine gute und sinnvolle Pensionsvorsorge.

Übrigens: Sie können natürlich auch unseren Pensionsrechner nutzen. So können Sie Ihre Pensionslücke genau ermitteln und wissen, wie viel Sie für die Pension sparen sollten.